In den Augen der Verwaltung wird diese Art von Struktur als Konstruktion angesehen, wenn sie eine Höhe von 1,50 m und eine Bodenhöhe von 2 m2 überschreitet. Da sie jedoch weder den Bestimmungsort des Vermögenswerts noch die Grundfläche ändern, benötigen Sie nur eine einfache Arbeitserklärung (dies gilt auch für Gartenhäuser). In Bezug auf Dorne ist keine Aktion erforderlich, solange das Ganze leicht entfernbar bleibt.