Sie sagen nicht, ob Sie mit Ihrem Handwerker einen Bauvertrag abgeschlossen haben. In diesem Fall ist er Ihr einziger Ansprechpartner, und Sie hätten die Firma, die den Putz hergestellt hat, niemals bezahlen dürfen.
Nach der Lieferung sollten Sie das Haus mit dem Bauherrn besichtigt haben, um offensichtliche Mängel oder Baumängel festzustellen und diese zusammen in dem Bericht zu vermerken, der von beiden Parteien unterschrieben werden muss. Sie haben nicht das Recht, eine Rechnung zurückzuhalten. Die einzige rechtliche Möglichkeit besteht darin, den Restbetrag (in der Regel 5%) bei Ihrem Notar zu hinterlegen. Es wurde daher nichts richtig gemacht, was den Dialog vergiften könnte.
Beachten Sie, dass der Bauherr für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Eingang der Arbeiten verpflichtet ist, bei baulichen Problemen einzugreifen. Nehmen Sie also Kontakt mit ihm auf, um die Garantie der perfekten Fertigstellung zu nutzen.